Kalkulation der Honorare Auf der Generalversammlung der ÖVS am 19. Oktober 2003 wurde eine informelle Honorarempfehlung beschlossen. Danach bewerten ÖVS-SupervisorInnen den Wert einer Supervisionsstunde zu 50 Minuten im Schnitt mit netto € 90,- (brutto € 108,-) einer "großen" Einheit zu 100 Minuten im Schnitt mit netto € 180,- (brutto € 216,-) Dies gilt für Einzel-, Team- und Gruppensupervision. Darauf aufbauend wurde die geltende Honorarordnung entwickelt, siehe Folgeseite. Die Honorare wurden seit mehreren Jahren nicht erhöht und liegen für Private und Non-Profit-Organisa- tionen mit brutto € 75,- für eine Einzelstunde (50 - 60 min) brutto € 120,- für eine Familienkonferenz (90 min) im Hinblick auf das allgemeine Dumping-Verbot bereits an der untersten möglichen Grenze. Für Projekte an Universitäten gilt der Tarif für die jeweilige akademische Tätigkeit, sofern Folgeaufträge vereinbart sind. Für langfristige Projekte in und für Firmen (alle Einrichtungen im Bereich Profit Organizations) gilt ein aliquoter Betrag heruntergebrochen von einem fiktiven Jahresgehalt von rund EUR 60.000,- brutto 20% USt (14x 4.200,-). Umgelegt auf die vertraglich vereinbarte Dauer der Tätigkeit alternativ EUR 540,- brutto 20% USt EUR 450,- netto 20% USt pro "große" Einheit. Für alle Organisationen und Einzelkunden im Non-Profit-Bereich gelten die angegebenen Spar-Tarife. Als Vereinbarungsgrundlage gelten die AGB und die Honorar- ordnung in der jeweils aktuell veröffentlichten Fassung. Wien, im Dezember 2009 Mag. Dr. Volkmar Ellmauthaler